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01.08.2010, 00:00 Uhr | CDU Mettingen / CDU Fraktion Übersicht | Drucken
Zum Thema Google Street View
Schreiben der CDU Mettingen an die Gemeindeverwaltung




Mettingen -

 

„Google Street View“

 

1.         Sachverhaltsdarstellung:

 

Das amerikanische Unternehmen Google Inc. bietet im Rahmen ihrer internationalen Suchmaschine auch weitere Internetdienste an. So beispielsweise die Dienste „Google Maps“ (seit 2005), „Google Earth“ (seit April 2006) und „Google Street View“ (für Deutschland noch nicht freigegeben). Mit Hilfe dieser Dienste ist es möglich, Orte, Hotels und andere Objekte via Internet zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte (Google Maps) oder einem Satellitenbild (Google Earth) anzuzeigen.

Zukünftig sollen diese bereits existierenden Dienste um „Google Street View“ ergänzt werden. Dabei handelt es sich um den Versuch, die bereits durch Google Earth existierenden 2-D Luftaufnahmen um eine 3-D Darstellung, also eine räumliche Oberflächen Darstellung zu ergänzen und damit eine Verfeinerung der bestehenden Möglichkeiten anzubieten. Gleichzeitig werden neben den Bildern auch Daten über Funknetze gesammelt, um zukünftig eine konkrete Ortung vornehmen zu können. Hierzu werden WLAN-Daten aufgenommen.

 

Technisch betrachtet arbeitet „Google Street View“ mit deutlich hochauflösenderen Bildern: Komplette Häuserfassaden sind eindeutig zu identifizieren (Farbe, Material, Mängel etc.). Darüber hinaus werden bei der Aufnahme der 360-Grad-Panoramabilder, die vorwiegend tagsüber und bei gutem Wetter gefertigt werden sollen, auch parkende PKWs inkl. Nummernschilder und aller Personen in der Nähe mit aufgenommen und sind somit im Internet sichtbar. Schließlich werden bei den gespeicherten WLAN_Daten nicht nur die Standorte und die Identifikationsnummern abgespeichert, sondern auch übermittelte private Daten.

Um datenschutzrechtliche Schwierigkeiten vorzubeugen werden die Daten proaktiv überarbeitet, um Nummernschilder und Personen unkenntlich zu machen. Hier gibt es aber seitens der eingesetzten Software Mängel, so dass noch immer Details sichtbar bleiben. Eine weiteres Scanning der Daten findet nicht statt. Gleichzeitig enthalten die WLAN Daten auch private, vertrauliche Daten, die Google nicht erheben durfte.

 

Seit April 2010 haben sich Google und das Bundesministerium für Verbraucherschutz auf eine verbesserte Datenschutzregelung verständigt. Dabei hat man die Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Veröffentlichung der gesammelten Daten in Form von Sammelklagen eingeräumt, die durch Google auch akzeptiert sind. Hierfür muss jeder Eigentümer und Mieter einen entsprechenden Sammelantrag unterzeichnen. Auf der Homepage der Gemeinde Mettingen gibt es bereits ein herunterladbares Musterschreiben.

 

 

2.         Beschlussvorschlag:

Seite: 12


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